nicht erkennbare - Mobilfunkantennen Anwendung finden. Laut Bundesgericht treffe es zwar zu, dass auch das blosse Wissen um eine kaschierte, nicht wahrnehmbare Anlage in der unmittelbaren Nachbarschaft unerwünschte Auswirkungen habe. In diesen Fällen erscheine jedoch das öffentliche Interesse an der Verhinderung ideeller Immissionen derart gering, dass die Beschränkung der Standortwahl unverhältnismässig werde. Es mache psychologisch einen Unterschied, ob die Mobilfunkanlage den Bewohnern unmittelbar vor Augen stehe oder nicht. Auch kaschierte Mobilfunkanlagen könnten Angst machen, wenn man ihren Standort kenne und sich vor ihrer Strahlung fürchte.