38 Rückwirkende Einstellung der materiellen Hilfe. - Rückwirkende Einstellung der materiellen Hilfe ist nur ausnahmsweise zulässig. - Formell müssen die Voraussetzungen für einen Widerruf oder eine Wiedererwägung erfüllt sein. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 15. Dezember 2009 in Sachen R.G. gegen Gemeinderat F. und Bezirksamt L. (WBE.2009.176). 2010 Sozialhilfe 207 Aus den Erwägungen