3.3.3. 3.3.3.1. Bei der weiteren unter dem Zuschlagskriterium "Qualität" beurteilten Anforderung, dass das Produkt bzw. die Anlage (Stahlbau und Förderband) "aus der gleichen Firma" stammen muss, handelt es sich ebenfalls um einen Aspekt, der mit der Qualität des Produkts an sich nichts zu tun hat, und infolgedessen nicht bei diesem Zuschlagskriterium beurteilt werden darf, schon gar nicht ohne entsprechende vorgängige Bekanntgabe in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen (vgl. oben Erw. 3.2.2.).