Genauso wenig ist ein einheitliches Gericht für sämtliche öffentlich-rechtli- chen Materien erforderlich; besonders geeignete Spezialgerichtsbehörden wie z. B. ein Haftgericht sind also nicht ausgeschlossen. Hingegen setzt das Erfordernis eines oberen Gerichts voraus, dass die Justizbehörde für das ganze Kantonsgebiet zuständig und hierar- 2010 Schulrecht 229