2010 Schulrecht 225 aufgrund der Bestimmungen in § 3 und § 24 SchulG sogar geboten. (…) 42 Rechtsweggarantie. - Der Ausschluss eines Rechtsmittels gegen Entscheide der Beschwerdekommission FHNW über das Ergebnis von Prüfungen gemäss § 33 Abs. 6 Satz 2 des Staatsvertrages über die FHNW ist mit Art. 29a BV und den Vorgaben des BGG nicht mehr vereinbar. - Die Beschwerdekommission ist kein "oberes" kantonales Gericht, weshalb für die Überprüfung ihrer Entscheide über Prüfungsergebnisse das Verwaltungsgericht zuständig ist.