In diesem Sinne standen die Prozessaussichten im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung betreffend vorsorglicher Entzug ebenso wie bei Einreichung der Beschwerde an die Vorinstanz und bei Einreichung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schlecht. Dementsprechend hat die Vorinstanz materiell entschieden und die Beschwerde abgewiesen. Diese abgeschätzten Prozessaussichten haben zur Folge, dass der Kostenentscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres ([…] vollumfängliche Auferlegung der Verfahrenskosten; keine Ausrichtung einer Parteientschädigung) nicht zu korrigieren ist.