Das Strassenverkehrsamt hatte C.I. den Führerausweis wegen der Gefahr einer Trunksucht vorsorglich entzogen und eine fachärztliche Begutachtung in Auftrag gegeben. Nachdem die Vorinstanz eine dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen hatte und in der Folge das Verfahren beim Verwaltungsgericht hängig war, hob das Strassenverkehrsamt die angefochtene Verfügung gestützt auf das inzwischen vorliegende Gutachten mit sofortiger Wirkung auf. 2009 Verwaltungsrechtspflege 281 Aus den Erwägungen