280 Verwaltungsgericht 2009 siegenden Beschwerdeführers aufzuerlegen sind. Nachdem der Beschwerdeführer zu 5/6 und das Departement Volkswirtschaft und Inneres zu 1/6 obsiegen, hat der Beschwerdeführer in Anwendung der eben geschilderten Verrechnungsgrundsätze Anspruch auf einen Anteil von 2/3 (=4/6) seiner Parteikosten. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat somit ausgangsgemäss dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von 2/3 zu ersetzen.