Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (S. 66) hat dies einzelfallwiese in einem formellen Gesetz zu geschehen. 1.6.2. Damit stellt sich die Frage, ob der sich aus § 24 SubmD ergebende Ausschluss eines Rechtsschutzes für unterschwellige Auftragsvergaben der öffentlichen Hand auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage, d. h. auf einem formellen Gesetz, beruht. Formelle Gesetze sind in erster Linie dem Referendum unterstellte Erlasse.