Dementsprechend hat die Vorinstanz materiell entschieden und die Beschwerde abgewiesen. Diese abgeschätzten Prozessaussichten haben zur Folge, dass der Kostenentscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres ([…] vollumfängliche Auferlegung der Verfahrenskosten; keine Ausrichtung einer Parteientschädigung) nicht zu korrigieren ist. Weil das Verfahren während der Rechtshängigkeit vor Verwaltungsgericht gegenstandslos geworden ist und unter Berücksichtigung der in AGVE 1998, S. 160 ff.