Keine Bedeutung kommt der Frage zu, ob das Vorhaben in anderen Zonen der Gemeinde Stein verwirklicht werden könnte oder nicht (...), da eine Gemeinde grundsätzlich nicht verpflichtet ist, jede beliebige Nutzung auf ihrem Gemeindegebiet zuzulassen. Zwar ist es grundsätzlich sinnvoll, Tankstellen an den Hauptverkehrsachsen zu positionieren, um zusätzlichen Zielverkehr zu verhindern (...). Da- 196 Verwaltungsgericht 2009