nicht übermässig störendes Gewerbe erlaubte (§ 31). Nachdem die Tankstelle schon heute während 24 Stunden pro Tag betrieben wird, sprengt sie infolge ihrer Öffnungszeiten den Rahmen des mässig Störenden im Sinn von § 23 Abs. 2 BNO. Nachdem der bestehende Betrieb jedoch ursprünglich rechtmässig war, ist er in seinem Besitzstand grundsätzlich geschützt. 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 193