gewerblichen Immissionen in den einzelnen Mischzonen unterschiedlich auszugestalten. Es besteht mithin durchaus Raum, dem Charakter eines Gebiets durch eine spezifische Umschreibung der zulässigen Nutzungsintensität Rechnung zu tragen und damit der Wohnbevölkerung in den einzelnen Mischzonen einen unterschiedlichen Schutz vor Immissionen zukommen zu lassen. Analoges gilt im Verhältnis von Wohn- und Mischzonen: Praxisgemäss kann die 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 189