Bei der Anwendung dieser Vorschrift sei auf den unterschiedlichen Zweck der Dorfzone D und der Kernzone K Rücksicht zu nehmen. Während in der Dorfzone D die bestehende Struktur erhalten werden soll, wolle die Kernzone K die Entwicklung eines neuen Wohn- und Geschäftsquartiers fördern (…). 3.3.6.2. In Mischzonen ist (wie gesagt) mit planerischen Mitteln sicherzustellen, dass keine der Nutzungen so intensiv auf die andere einwirkt, dass diese andere Nutzung überhaupt nicht mehr oder nur noch unter übermässig erschwerten Bedingungen ausgeübt werden kann (AGVE 2005, S. 150). Innerhalb dieses Rahmens erscheint es aber grundsätzlich möglich, den Schutz der Wohnbevölkerung vor