(…). Demgegenüber ist die Garage selber (Werkstatt und Verkauf) von Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 und von 13.00 bis 17.30 Uhr sowie am Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Damit hält sie sich an die üblichen Arbeits- und Öffnungszeiten. Es ist ausserdem anzunehmen, dass die Auswirkungen dieses Betriebszweigs im 188 Verwaltungsgericht 2009