In Stein gelten Öffnungszeiten von 07.30 bis 18.30 Uhr als üblich (…). Die Auswirkungen der Tankstelle und des Shops beschränken sich somit nicht auf die üblichen Arbeits- und Öffnungszeiten, weshalb der Betrieb in dieser Hinsicht aus dem Rahmen von § 23 Abs. 2 BNO fällt. Das würde selbst dann gelten, wenn die Öffnungszeiten des Shops auf 06.00-21.00 Uhr und diejenigen der Tankstelle auf 06.00-24.00 Uhr reduziert würden (…). Die Öffnungszeiten sprechen somit gegen die Zonenkonformität des Vorhabens. (…).