Soweit die kommunalen Zonenvorschriften dem Schutz vor Immissionen dienen, stellt sich die Frage, inwieweit diesen Vorschriften neben dem Bundesumweltrecht selbständiger Gehalt zukommt. Normen des kantonalen und kommunalen Rechts, welche den direkten Schutz vor Immissionen regeln, haben mit dem Inkrafttreten des USG ihre selbständige Bedeutung verloren, soweit sich ihr materieller Gehalt mit dem Bundesrecht deckt oder weniger weit geht als dieses; sie haben sie dort behalten, wo sie die bundesrechtlichen Normen ergänzen oder, soweit erlaubt, verschärfen.