3). - Eine Kürzung wegen Nichtbefolgung von Weisungen (§ 13 Abs. 2 SPG) kann nur in Frage kommen, wenn den Betroffenen ein Verschulden trifft und er durch eine Änderung seines Verhaltens den mit der Weisung verfolgten Zweck auch erreichen kann (Erw. 4.4). Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 3. Dezember 2008 in Sachen F.L. gegen das Bezirksamt Rheinfelden (WBE.2008.91). Aus den Erwägungen