Der Kanton Aargau verfügt über mehrere Therapieeinrichtungen mit verschiedenartigen Angeboten für suchtmittelabhängige Personen. Das Reha-Zentrum, die Klinik für Suchtmedizin und die Klinik im Hasel sind anerkannte Therapieeinrichtungen im Sinne von § 15 Abs. 1 SPG (Beschluss des Regierungsrats vom 28. Februar 2007 [Art. Nr. 2007-0002343]). Eine dieser Institutionen – die Klinik im Hasel – ist von der Krankenkasse anerkannt.