Die Empfehlungen eines Fachausschusses weisen weder Gesetzeskraft auf noch binden sie grundsätzlich den Richter oder die Verwaltungsbehörden. Dennoch sind solche Empfehlungen oder Richtlinien nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Regel Ausdruck des Wissens und der Erfahrung bewährter Fachstellen und in diesem Sinn beachtlich (BGE vom 10. September 2007 [1C_97/2007], Erw. 2.4 mit Hinweisen). Die Vorinstanz hat demnach zu Recht auf das Schreiben des Departementsvorstehers des DGS vom 12. Februar 2007 abgestellt. 3.4. Der Kanton Aargau verfügt über mehrere Therapieeinrichtungen mit verschiedenartigen Angeboten für suchtmittelabhängige Personen.