SAR 612.100], wonach die zur Erfüllung der Aufgaben erbrachten Leistungen [Geld-, Sach- oder Dienstleistungen] auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen sind). 3.3.2. Das Schreiben des Departementsvorstehers des DGS vom 12. Februar 2007, welches das Resultat einer Diskussion im Fachausschuss DGS festhält, steht mit dieser Rechtsprechung im Einklang. Es hält fest, dass für die Auswahl der Therapie nicht aus- 252 Verwaltungsgericht 2008