Allein aus dem Umstand, dass die Klinik für Suchtmedizin und das Reha-Zentrum der gleichen Stiftung angehören, kann noch nicht der Schluss gezogen werden, die betreffenden Fachpersonen seien nicht in der Lage, unabhängige Empfehlungen abzugeben. Dies zeigt sich auch daraus, dass die Klinik für Suchtmedizin den Beschwerdegegner anlässlich des ersten Entzugs auf die verschiedenen Therapieangebote hingewiesen und anschliessend eine Empfehlung für die Klinik im Hasel 2008 Sozialhilfe 249