Die Klinik im Hasel erachtet den Beschwerdegegner für eine erneute Aufnahme als nicht geeignet. Die Klinik im Hasel setze ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Selbstdisziplin als Basis für eine erfolgreiche Therapie voraus. Diese Voraussetzungen habe der 248 Verwaltungsgericht 2008