Daraus kann jedoch nicht ohne weiteres auf eine fehlende Behandlungswilligkeit geschlossen werden. Therapieabbrüche und wiederholte Anläufe für eine Suchttherapie kommen bei Drogenabhängigen relativ häufig vor. Dass der Beschwerdegegner behandlungsbedürftig und behandlungswillig ist, wird denn auch von der Einwohnergemeinde X. nicht bestritten. Deshalb hat sie in ihrem ablehnenden Beschluss vom 26. November 2007 ausdrücklich festgehalten, dass sie die Kostengutsprache gegenüber der Klinik im Hasel aufrechterhalten werde.