Damit hat er sich den Massnahmen zu seiner Wiedereingliederung in die Arbeitswelt entzogen. Zur Begründung führte er an, er habe für Fr. 13.30 pro Stunde arbeiten müssen. Die besser entlöhnte Arbeit bei der P. legte der Beschwerdeführer bereits nach zwei Tagen mit der Begründung nieder, die Arbeit sei ein wenig streng und er habe Rückenschmerzen. Der Beschwerdeführer hat indessen kein aktuelles Arztzeugnis vorgelegt, sondern sich in der Beschwerde an das Bezirksamt auf sein Alter berufen. 2008 Sozialhilfe 245