Weisung gemäss Beschluss vom 11. September 2007 und drohte ihm für den Fall des Verstosses die Einstellung der Sozialhilfe an. Am 13. November 2007 stellte die Sozialkommission X. die Sozialhilfe des Beschwerdeführers per 30. November 2007 ein. 244 Verwaltungsgericht 2008