1. Angefochten ist die am 13. November 2007 von der Sozialkommission X. beschlossene Einstellung der materiellen Hilfe per 30. November 2007. Zur Begründung führte die Sozialbehörde an, der Beschwerdeführer habe im HEKS Lernwerk die Arbeit grundlos verweigert, worauf ihm die Arbeitsstelle per 15. Oktober 2007 fristlos gekündigt worden sei. Zudem habe er für die Zeit ab 22. Oktober 2007 einen Einsatzvertrag mit der Firma A. unterzeichnet und sei nach zwei Tagen ohne stichhaltige Begründung nicht mehr zur Arbeit erschienen. Im Weiteren habe der Beschwerdeführer dem Sozialdienst teilweise unwahre Arbeitsbemühungen dokumentiert.