3. 3.1. (…) 3.2. 3.2.1. Als die Beschwerdeführerin in Z. wohnhaft war, wies sie der Gemeinderat Z. mit Beschluss vom 6. November 2006 an, bis 31. März 2007 eine günstigere Wohnung zu suchen. Den Akten kann nicht entnommen werden, welchen Höchstmietzins der Gemeinderat Z. zu übernehmen bereit war.