Nur bei Berücksichtigung des gesamten Reineinkommens sowie der gesamten geschuldeten Steuern kommt seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zutreffend zum Ausdruck. Andererseits liegen die in anderen Kantonen erhobenen Steuern ausserhalb des Einflussbereichs des Kantons Aargau, und es ist auch nicht Sache des Kantons Aargau, gestützt auf § 56 StG die gesamte Reduktion des Steuerertrags auf sich zu nehmen, wenn andere Kantone mitbeteiligt sind und ihrerseits keine entsprechende Steuerreduktion gewähren, sei es, dass eine solche überhaupt nicht vorgesehen ist, sei es, dass es im konkreten Fall an den Voraussetzungen fehlt. 3.3.2.