Dabei ist es aus Sicht des Steuerpflichtigen irrelevant, ob sein Einkommen und Vermögen ausschliesslich im Kanton Aargau oder in mehreren Kantonen der Besteuerung unterliegt. Nur bei Berücksichtigung des gesamten Reineinkommens sowie der gesamten geschuldeten Steuern kommt seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zutreffend zum Ausdruck.