Die Berücksichtigung des gesamten Reineinkommens wurde auch vom KStA befürwortet und vom Steuerrekursgericht unter Berufung auf die Gesetzesmaterialien geschützt. Sie wird von den Beschwerdeführern zu Recht nicht mehr in Frage gestellt. 2. 2.1. Die Beschwerdeführer bringen vor, wenn man lediglich die im Kanton Aargau geschuldeten Steuern mit dem Gesamteinkommen in Relation setze, würden Personen mit Steuerpflicht in mehreren Kan- 100 Verwaltungsgericht 2008