Somit ist auch der Nachweis an die Steuerumgehungsabsicht erbracht. Dass die Beschwerdeführer durch ihr Vorgehen zu einer tatsächlichen Steuerersparnis gelangten, ist offensichtlich und wird von ihnen auch nicht bestritten. 21 Höchstbelastung (§ 56 Abs. 1 StG). - Grundsätze und Berechnung der Höchstbelastung (Erw. 1). - Keine Verletzung des Schlechterstellungsverbots, wenn die im Ergebnis höhere Gesamtsteuerbelastung von der Besteuerung in mehreren Kantonen verursacht wird (Erw. 2). - Berechnung der Steuerreduktion im interkantonalen Verhältnis (Erw. 3).