Ein Strafverteidiger muss auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts in der Lage sein, mit manipulativen, aggressiven Mandanten umzugehen, oder das Pflichtmandat abgeben. Den finanziellen Verhältnissen des Beschwerdeführers hat die Vorinstanz dadurch Rechnung getragen, dass sie auf die Aussprechung einer Busse verzichtete. Das befristete Berufsverbot beschränkt sich sodann auf die Monopoltätigkeit. Dem Beschwerdeführer sind die Beratungstätigkeit und die Anwaltstätigkeit im gerichtlichen Verfahren ausserhalb des Anwaltsmonopols während der Dauer des befristeten Berufsverbots gestattet.