Strafbare Begünstigungshandlungen eines Strafverteidigers und der Missbrauch seiner Privilegien untergraben daher auch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Anwaltschaft. Die Seriosität des Anwaltsstandes leidet auch aus der Sicht der Klienten, wenn sich Strafverteidiger über strafrechtliche Verbote hinwegsetzen. Fehlbare Anwältinnen und Anwälte bieten auch keine Gewähr dafür, dass sie sich im Mandatsverhältnis uneingeschränkt an die gesetzlichen Vorschriften und Berufsregeln halten.