b BGFA). Der Gesetzgeber hat damit die Tätigkeit der Rechtsanwälte im Monopolbereich ausgeschlossen, wenn eine für den Rechtsanwaltsberuf relevante strafrechtliche Verurteilung im Strafregister erscheint. Ziel dieser Regelung ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses. Das Vertrauensverhältnis, das zwischen einer Anwältin oder einem Anwalt und der Klientschaft bestehen muss, ist erheblich beeinträchtigt, wenn die Anwältinnen oder Anwälte aufgrund eines strafrechtlichen Vorlebens nicht vollumfänglich für Seriosität und Ehrenhaftigkeit in der Berufsausübung bürgen können. Nicht jede strafrechtliche Verurteilung ist geeignet, dieses Vertrauensverhältnis zu beeinträchtigen;