persönlichen Umstände des Beschwerdeführers mit sechs Monaten fest. Auch für das Verwaltungsgericht ist der Missbrauch der Privilegien des Strafverteidigers im Verkehr mit Untersuchungsgefangenen ein schwerer Verstoss gegen die Berufspflichten. Besonders ins Gewicht fällt aber, dass sich der Beschwerdeführer auch der mehrfachen versuchten Begünstigung schuldig machte.