Die Behörden sind zudem berechtigt, auf Eingaben, die auf missbräuchlicher Prozessführung beruhen, nicht einzutreten (§ 3 Abs. 2 Satz 2 aVRPG). 3.2. (…) 4. 4.1. Der KSD wie auch der Regierungsrat des Kantons Aargau behandelten das Gesuch des Beschwerdeführers vom 20. Mai 2008 zwar als ein Wiedererwägungsgesuch, indessen prüfte der KSD mittels Anfragen bei der Postfinance, ob ein Geldtransfer aus Syrien in die Schweiz möglich sei. Auch für die Vorinstanz waren die Nachforschungen des KSD nach Einreichung des neuen Gesuchs um materielle Hilfe entscheidend, um den Anspruch auf Wiedererwägung zu verneinen.