Auch für eine Zuständigkeit zum Erlass von Richtlinien für kantons- oder ortsüblich angemessene Mietkosten für Sozialhilfeempfänger fehlt eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetz. In seiner Stellungnahme vom 6. Februar 2009 weist auch der Kantonale Sozialdienst auf die fehlende formelle gesetzliche Grundlage hin. Diese Zuständigkeitsfrage ist aber vorliegend nicht abschliessend zu beurteilen. 2009 Sozialhilfe 239