für Mitarbeiter der Sektion SM, wenn deren Chef in der Fachkommission mitwirkt). Namentlich wenn aus der Verfügung nicht ersichtlich wird, dass die Empfehlung der Fachkommission tatsächlich einer kritischen Überprüfung unterzogen wurde (siehe vorne Erw. 2.3), wäre der Eindruck der Befangenheit des Unterzeichnenden schwer zu widerlegen. Anders verhielte es sich wohl, wenn in der Fachkommission ein Mitarbeiter der Sektion SM mitwirkte und die Verfügungen durch eine ihm in der Departementshierarchie übergeordnete Person erstellt und unterzeichnet würde. 2008 Straf- und Massnahmenvollzug 73