der Staatsanwaltschaft oder der Untersuchungsbehörden, einem Forensiker der Psychiatrischen Klink Königsfelden sowie einem Mitglied aus dem Bereich Opferhilfe zusammen (Reglement, Ziff. 6). 2.2.3. Das Verfahren vor der Fachkommission richtet sich gemäss § 60 Abs. 1 SMV nach den Richtlinien des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz betreffend gemeingefährliche Straftäter im Freiheitsentzug vom 3. November 2006 (im Folgenden: Richtlinien) und dem Reglement.