weitere Personen für deren Aufgabenkreise zur Unterzeichnung ermächtigen können (Abs. 2; Fassung vom 11. Januar 2005). Steht die bedingte Entlassung - oder andere Vollzugslockerungen - eines wegen eines Verbrechens nach Art. 64 Abs. 1 StGB (…) Verurteilten zur Überprüfung und kann die Vollzugsbehörde die Frage der Gemeingefährlichkeit selbst nicht eindeutig beantworten, beurteilt die Fachkommission im Hinblick auf diesen Entscheid die Gemeingefährlichkeit des Gefangenen (Art. 75a Abs. 1 und 2 i.V.m. Art. 62d Abs. 2 StGB; § 59 Abs. 1 SMV in der Fassung vom 22. November 2006).