Aus der Quittung vom April 2008 ergibt sich lediglich die Verpflichtung, das Darlehen "bei Erhalt der IV sofort zurückzuzahlen". Aus der Sachdarstellung des Beschwerdeführers, dass er nur als "Besorger von Krediten" aufgetreten sei, kann geschlossen werden, dass er in der fraglichen Zeit persönliche Kredite in der Höhe von 236 Verwaltungsgericht 2009 Fr. 6'000.--- bei verschiedenen nahestehenden Personen aufnahm. Diese Darlehen sind - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - sozialhilferechtlich eigene Mittel (siehe vorne Erw. 1.1).