44 Grundbetrag; Darlehen - Für die Verwendung des Grundbetrags gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. - Darlehen sind grundsätzlich als eigene Mittel anzurechnen, auch wenn sie für andere Personen aufgenommen wurden. Urteil des Verwaltungsgerichts, 4. Kammer, vom 25. Mai 2009 in Sachen A.M. gegen das Bezirksamt Lenzburg (WBE.2008.375). Aus den Erwägungen