2009 Verwaltungsrechtspflege 275 XII. Verwaltungsrechtspflege 50 Begründungspflicht - Nichteintreten auf eine Beschwerde, die keine Begründung enthält. Ein blosser Hinweis auf den Umstand, dass die Vorinstanz lediglich einen Mehrheits-/Minderheitsentscheid gefällt habe, stellt keine den minimalen Begründungsanforderungen entsprechende Begründung dar. Urteil des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 15. Juli 2009 in Sachen M. (WBE.2008.339). Aus den Erwägungen