Die Einschätzung des Beschwerdeführers, er sei stets freundlich und kooperativ und daher könne er entlassen werden, kann aufgrund seines momentanen - nach wie vor psychotischen und misstrauischen - Zustandbildes nicht ausreichen, um entlassen zu werden. Eine mildere Massnahme als eine Zurückbehaltung - beispielweise eine ambulante Behandlung - ist unter den gegebenen Umständen noch nicht erfolgversprechend. Ohne eine Stabilisierung und einem geschützten Umfeld besteht das hohe Risiko, dass der Beschwerdeführer schnell wieder in den gleichen Zustand wie vor der Einweisung fällt. Ausserhalb der Klinik wird er wieder konfrontiert mit den Menschen, mit