Die Vergabestelle hätte im vorliegenden Fall bereits anlässlich der Erstellung des Pflichtenhefts die Schätzung der mutmasslich anfallenden Kosten aufgrund ihrer zwischenzeitlich gesteigerten Anforderungen an die Informatik-Lösung entsprechend anpassen bzw. neu festlegen müssen. Die Offerte der A. beläuft sich auf Fr. 259'600.-- und diejenige der Beschwerdeführerin auf Fr. 171'600.-- (inkl. Zusatzoptionen und Spezialentwicklungen). Letzterer