Sie habe darauf vertrauen dürfen, dass die Vergabebehörde das von ihr gewünschte Produkt und dessen Kosten pflichtgemäss evaluiert habe und dabei zum Schluss gekommen sei, dass sie an einer eher einfachen – aber ohne Weiteres funktionstüchtigen und praktikablen – IT-Lösung unter Fr. 150'000.-- interessiert gewesen sei. Demgegenüber ist die Vergabebehörde der Ansicht, aufgrund der getroffenen, detaillierten und sorgfältigen Abklärungen habe sie bei der Eröffnung des Verfahrens in guten Treuen davon ausgehen dürfen, dass die Angebote unter dem massgeblichen Schwellenwert von Fr. 150'000.-- liegen würden.