denen er sich in einem Konflikt wähnt, was der Beschwerdeführer in seinem noch immer instabilen Zustand noch nicht verkraften könnte und was zu baldiger erneuter Eskalation führen würde. Bei dieser Ausgangslage liegt es im eigenen wohlverstandenen Interesse des Beschwerdeführers, dass die stationäre medikamentöse Behandlung optimal eingestellt und konsequent fortgeführt wird.