(VVO BetmG) den Arzt in schweren Fällen zur Meldung verpflichtet. Eine niedrige Schwelle ist grundsätzlich bei der Beurteilung der Gefährdung von Kleinkindern angezeigt. Der Arzt, welcher eine Patientin mit Betreuungs- und Obhutspflichten von Kleinkindern behandelt, verfügt in der Regel nicht über die notwendigen Informationen zur Beurteilung einer konkreten Gefährdung, noch ist er für diese Abklärungen zuständig. Die Gefährdungsmeldung hat vielmehr den Zweck die zuständigen Behörden auf eine mögliche Gefahr für das Kindeswohl aufmerksam zu machen. Dem Schutzzweck zum Wohl des Kindes dienen auch die bundes- und kantonalrechtlichen Bestimmungen im Kindesrecht.