ist. Somit zeigt sich, dass der Lärm nicht in Zeiten auftritt, welche normalerweise zur Entspannung und Erholung genutzt werden. Die Ruhezeiten am Mittag und am Abend werden vielmehr eingehalten. Die Lärmimmissionen konzentrieren sich auf eine Zeitspanne, in der auch lärmintensivere Tätigkeiten des Arbeitslebens vorgenommen werden. Diesem Umstand ist bei der Beurteilung besonderes Gewicht beizumessen. Das Spiel der Kinder im Freien werktags während einer begrenzten Anzahl Stunden (insbesondere nachmittags) erweist sich als eine zum Wohnen gehörende Aktivität, welche nicht als störend bezeichnet werden kann.